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Wir informieren Sie regelmäßig über interessante Urteile und Grundsatzentscheidungen sowie über Neuigkeiten aus unserer Kanzlei.

 

Neues aus unserer Kanzlei:

Rechtsänderungen zum Beginn des neuen Jahres

Änderungen im Arbeitsrecht


Mindestlöhne für die Zeitarbeitsbranche: Für die Beschäftigten von Zeitarbeitsunternehmen gilt ab dem 1.1.2012 erstmals ein branchenweiter Mindestlohn (7,01 EUR/Stunde im Osten bzw. 7,78 EUR/Stunde im Westen). Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung.


Die Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk werden auf 11,00 EUR/Stunde, die Mindestlöhne im Gebäudereinigerhandwerk in der Innen- und Unterhaltsreinigung im Westen auf 8,82 EUR/Stunde und im Osten auf 7,56 EUR/Stunde angehoben.


Grundsicherung für Arbeitsuchende: Der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende steigt. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn um 10 EUR auf monatlich 374 EUR.


Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein:  Zum 1.4.2012 wird ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) eingeführt.


Betriebsnahe Erprobung: Die mögliche Dauer einer betriebsnahen Erprobungsphase bei einem Arbeitgeber wird von 4 auf bis zu 6 Wochen erhöht. Für Langzeitarbeitslose und Personen mit schweren Vermittlungshemmnissen kann sie bis zu 12 Wochen dauern.


Eingliederung von Selbstständigen: Zur Eingliederung von Selbstständige SGB II-Beziehern kann gezielt Beratung, Kenntnisvermittlung und Coaching als Begleitung bei der Unternehmensabwicklung eingesetzt werden.


Insolvenzgeldumlage: Arbeitgeber müssen nach einer Nullrunde in 2011 in 2012 wieder eine Insolvenzgeldumlage zahlen – und zwar 0,04 % des Arbeitslohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung.


Rentenalter: Die Altersgrenze für die gesetzliche Regelaltersrente steigt nun in Monatsschritten. Der erste betroffene Jahrgang ist 1947. Ab Geburtsjahrgang 1964 gibt es Altersrente erst ab 67. Ausnahme: Wer 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne finanzielle Abschläge in den Ruhestand treten.

Änderungen bei der Altersvorsorge:


Verändert sind mit dem Renteneintrittsalter auch die Bedingungen für die private Altersvorsorge: Wer ab dem kommenden Jahr eine Riester- oder Rürup-Rente oder eine betriebliche Altersversorgung abschließt, kann ohne Verlust von Förderung über das Geld erst mit 62 - statt wie bisher mit 60 Jahren - verfügen. So wirkt sich das höhere Renteneintrittsalter auch auf die steuerliche Behandlung aus. Zusagen auf Leistungen aus einer nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds dürfen frühestens auf das 60. Lebensjahr erfolgen. Ab 2012 gilt als Untergrenze der 62. Geburtstag. Zur Beanspruchung der alten Regelung muss die Zusage noch 2011 erteilt werden.


Riester-Rente: Für ab dem 1. 1. 2012 abgeschlossene Riester-Verträge darf die erste Rentenzahlung nicht mehr vor dem 62. Lebensjahr erfolgen – sonst gehen staatliche Förderung und mögliche Steuervorteile verloren. Dies gilt auch für Wohn-Riester.


Rürup-Rente: Wer ab dem 1. 1. 2012 eine staatlich geförderte Rürup-Rente abschließen und seine Einzahlungen in den Rürup-Renten-Sparplan steuersenkend geltend machen möchte, ist ebenfalls von dem neuen Auszahlungsbeginn mit 62 Jahren betroffen. Rürup-Sparer können wieder einen höheren Betrag als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Er beträgt 74 %  der Beiträge in die Rürup-Rente.


Garantiezins: Der vom Bundesfinanzministerium festgelegte Garantiezins für klassische private Renten und Lebensversicherungen sinkt für Neuverträge von 2,25 auf 1,75 %. Bereits bestehende Verträge sind von der Zinssenkung nicht betroffen.

Änderungen in der Wirtschaft:


Bürokratieabbau: Rückwirkend ab dem 1.7.2011 gilt für Unternehmen eine erleichterte elektronische Rechnungsstellung. Papierrechnungen und elektronische Rechnungen werden künftig gleichgestellt. Elektronische Rechnungen sind Rechnungen, die per Datenträger ausgetauscht werden, z. B. als E-Mail, im EDI-Verfahren, als PDF- oder Textdatei, per Computer-Telefax oder Fax-Server eingehen. Ausnahmen: Standard-Telefax.


Unisex-Tarife: Versicherungsgesellschaften dürfen Frauen und Männern ab 21. Dezember 2012 neue Verträge nur noch zu gleichen Preisen anbieten. Bisher kamen hier sowohl in der privaten Vorsorge als auch in der betrieblichen Altersversorgung geschlechtsspezifische Tarife zur Anwendung. Künftig sind geschlechtsneutrale Tarife und Leistungen bei Versicherungsverträgen anzuwenden.

Existenzgründer: Für eine  Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus wurde der Gründungszuschuss von einer Pflichtleistung in eine Ermessensleistung umgewandelt. Es besteht kein bindender Anspruch, sondern es steht im Ermessen der Behörde, ob der Zuschuss gewährt wird. Der für den Antrag erforderliche Restanspruch auf Arbeitslosengeld beträgt nur noch 90 Tage. Die erste, stärker geförderte Förderphase wird auf 6 Monate gekürzt, die zweite von bisher 6 Monaten wird auf 9 Monate verlängert.

Änderungen bei Steuern:


Das  „Steuervereinfachungsgesetz 2011“ tritt zum 1.1.2012 in Kraft und bringt eine Vielzahl von Änderungen.


Werbungskosten-Pauschbetrag: Die Pauschale für Arbeitnehmer wird von 920 auf 1.000 EUR angehoben. Der Werbungskosten-Pauschbetrag für Betriebsrenten von 102 EUR steigt hingegen nicht an.

 

Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung bei Auslandsreisen: Ab 2012 gelten für insgesamt 47 Länder neue Pauschbeträge bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen.


Berufsausbildungskosten: Ab 2012 lassen sich Berufsausbildungskosten bis zu 6.000 EUR statt zuvor 4.000 EUR als Sonderausgaben absetzen.


Keine Steuererklärung abgeben: Arbeitnehmer mit einem Jahresarbeitslohn bis 10.200 EUR (Zusammenveranlagung 19.400 EUR) müssen ab 2010 keine Steuererklärung mehr abgeben, auch wenn sie hohe Mindestvorsorgepauschalen für die Kranken- und Pflegeversicherung aufweisen (§§ 46 Abs. 2 Nr. 3, 52 Abs. 55j Satz 2 EStG).


Kapitaleinkünfte: Änderungen gibt es bei der Pflicht Anleger die von den Kreditinstituten bereits mit Abgeltungsteuer belegten Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung 2012 anzugeben

Änderungen in bei Wohneigentum:


Grunderwerbsteuer: Auch im neuen Jahr erhöht sich - nach schon erfolgten Erhöhungen in einigen Bundesländern in 2011 - in einigen weiteren Ländern die Grunderwerbsteuer auf 5 %  z.B. in Berlin (1. April), in Rheinland-Pfalz (1. März) und in Schleswig-Holstein (am 1. Januar).


Solarförderung sinkt: Die staatliche Förderung für neu errichtete Fotovoltaikanlagen sinkt um ca. 15 %. Durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) müssen Netzbetreiber dem Anlagebetreiber Solarstrom abkaufen.  Wer eine Photovoltaik-Anlage installiert, erhält auf Antrag für 20 Jahre eine Vergütung für den Strom, den er ins Netz einspeist. Für 2012 sind dies für Neuanlagen bis 30 kW nur noch 24,43 Cent je eingespeiste Kilowattstunde (kWh).

KfW: Esist es nicht mehr möglich, allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen über das KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm (Nr. 141) zu finanzieren. Nur für energieverbessernde Maßnahmen können zinsgünstige Kredite beantragt werden. Allerdings führt die KfW die Förderung von altersgerechtem Umbau in 2012 fort.


Vermögenswirksame Leistungen für Wohngebäude werden ab 2012 aus der Förderung für die Arbeitnehmer-Sparzulage in § 2 Abs. 1 Nr. 5 VermBG ausgenommen. Betroffen sind Modelle, bei denen Kapitalanlagegesellschaften durch vorgefertigte Konzepte mindestens 15 Arbeitnehmer anwerben, um Miteigentum an einem Immobilienportfolio zu erwerben. Der Ausschluss stellt nicht auf den Vertragsabschluss ab und betrifft auch Altverträge, denen kein Bestandsschutz gewährt wird.

Änderungen für Familien/Erbrecht:


Zentrales Testamentsregister: Zum Jahresanfang geht das Zentrale Testamentsregister an den Start. Es werden künftig alle Testamente registriert. So ist einfacher festzustellen, ob der Erblasser ein Testament gemacht hat oder nicht.


Erststudium:  Ab 2012 können Studenten und Auszubildende jährliche Aufwendungen für ihr Erststudium und die Erstausbildung bis zur Höhe von 6000 EUR geltend machen.


Kindergeld/Kinderfreibetrag: Die Einkommensprüfung für in Ausbildung befindliche Kinder ab 18 Jahren wird abgeschafft. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden, werden ohne Jahreseinkommensgrenze steuerlich als Kind berücksichtigt. Eltern erhalten ohne Einschränkung Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das Kindergeld entfällt, wenn der Jugendliche mehr als 20 Wochenstunden arbeitet. Ferienjobs sind weiterhin unschädlich. Für ein volljähriges Kind, das zur Ausbildung außerhalb des Elternhauses untergebracht ist, wird Eltern der Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 EUR im Jahr in voller Höhe ausgezahlt. Ausbildungsvergütungen, Bafög oder sonstige Einnahmen spielen keine Rolle. Für jedes Kind, das steuerlich zu berücksichtigen ist, haben Eltern grundsätzlich Anspruch auf einen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (= BEA). Der BEA-Freibetrag kann nicht mehr einseitig auf Antrag des betreuenden Elternteils ausgeschlossen werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil Betreuungskosten trägt oder das Kind umfassend betreut.


Kinderbetreuung: Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird vereinfacht. Kinderbetreuungskosten werden einheitlich für Kinder unter 14 Jahren als Sonderausgaben abgezogen, bei behinderten Kindern zeitlich unbegrenzt. Zwei Drittel der Betreuungskosten pro Kind, höchstens jedoch 4000 EUR im Jahr, sind steuerlich abzusetzen. Die Unterscheidung nach erwerbsbedingtem und nicht erwerbsbedingtem Aufwand wird aufgegeben.

Quelle: Haufe Online Redaktion, 31.12.2012


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