Betreuungsrecht

Die Betreuung umschreibt die rechtliche Vertretung von Volljährigen und ist an die Stelle der Vormundschaft getreten. Sie hat die Entmündigung ersetzt und ergibt sich aus dem Grundrecht auf Selbstbestimmung. In Ihrer Familie können Angehörige ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln oder Sie haben Probleme mit der Person des vom Gericht bestellten Betreuers. Wir beraten Sie hierzu vollumfänglich und leiten gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen schnell ein. Mit fachkundiger Unterstützung zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie die gerichtliche Bestellung eines Betreuers im Notfall verhindern können und wie Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche Berücksichtigung finden.

Unsere Leistungen in diesem Bereich
  1. Erarbeiten von Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten
  2. Durchsetzung Ihrer Rechte im Betreuungsverfahren als Betreuter und als Betreuer

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Neue Niederlassung in Senftenberg

Seit 1. Mai 2012 sind wir mit einer Niederlassung in Senftenberg vertreten. 

 

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