Betreuungsrecht
Die Betreuung umschreibt die rechtliche Vertretung
von Volljährigen und ist an die Stelle der Vormundschaft getreten. Sie hat die Entmündigung ersetzt und ergibt sich aus dem Grundrecht auf Selbstbestimmung. In Ihrer Familie können Angehörige ihre
Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln oder Sie haben Probleme mit der Person des vom Gericht bestellten Betreuers. Wir beraten Sie hierzu vollumfänglich und leiten gegebenenfalls die
erforderlichen Maßnahmen schnell ein. Mit fachkundiger Unterstützung zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie die gerichtliche Bestellung eines Betreuers im Notfall verhindern können und wie Sie
sicherstellen, dass Ihre Wünsche Berücksichtigung finden.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Erarbeiten von Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten
- Durchsetzung Ihrer Rechte im Betreuungsverfahren als Betreuter und als Betreuer
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Aktuelles
Neue Niederlassung in Senftenberg
Seit 1. Mai 2012 sind wir mit einer Niederlassung in Senftenberg vertreten.
