Rechtsanwaltskanzlei Thor
Rechts- und Fachanwalt
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Liebe Mandanten, werte Rechtssuchende,
wir stehen Ihnen als Team der Rechtsanwaltskanzlei Thor nach wie vor zur Verfügung! Sie können uns auch weiterhin über die bekannte Telefonnummer und Email-Adresse, Telefon 03531 507570 und info@rechtsanwalt-thor.de, kontaktieren.
In Ansehung der aktuellen Situation, den Vorgaben der Bundes- und Landesregierung sowie den daraus resultierenden gesetzlichen Regelungen ersuchen wir Sie darum, von persönlichen Besuchen unserer Kanzlei, wenn möglich, abzusehen. Wir bitten Sie deshalb, wenn Sie Beratungsbedarf besitzen und sich rechtlich beraten lassen wollen, verstärkt mit uns in telefonischen Kontakt zu treten.
Wir hoffen, dass unsere Vorgehensweise Ihr Verständnis findet und gehen davon aus, dass wir alle gemeinsam die eingetretene schwierige Situation bestmöglich meistern werden.
Bleiben Sie gesund!
Das gesamte Team der
Rechtsanwaltskanzlei Steffen Thor
1. Verlangt der Auftraggeber die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistungen und enthält das Nachtragsangebot des Auftragnehmers keinen Hinweis auf bauzeitbedingte Mehrkosten, kann er diese nicht (mehr) geltend machen, wenn der Auftraggeber das Angebot vorbehaltlos annimmt ("kein Nachtrag zum Nachtrag").
2. Die Anordnung geänderter oder zusätzlicher Leistungen ist weder eine unterlassene Mitwirkungshandlung des Auftraggebers noch eine von ihm zu vertretende Vertragsverletzung.
KG, Urteil vom 22.06.2018 - 7 U 111/17; BGH, Beschluss vom 09.10.2019 - VII ZR 138/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)
Wladimir Iljitsch Lenin
Rechtsanwalt Steffen Thor
Berliner Straße 22
03238 Finsterwalde
+49 (0)3531 507570
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