Rechtsanwaltskanzlei Thor

Unsere Leistungen in diesem Bereich.

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich in dem Bereich des privaten Rechts sowohl mit den Regelungen für den Übergang von Rechten und Pflichten beim Tod eines Menschen als auch mit der Rechtsstellung einer Person als Erbe. Dabei ist das Erbrecht sehr vielschichtig. Bei der Regelung des eigenen Nachlasses sind neben der Auswahl des Gestaltungsmittels auch die Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete, insbesondere des Steuerrechts zu beachten. Im Falle eines Erbes können Sie aufgrund Ansprüche Dritter schnell mit Ihrem eigenen Vermögen haften. Wir helfen Ihnen mit kompetenter Beratung, damit das Vererben oder Erben nicht zum Alptraum wird.

Leistungen

  • Erarbeiten von Testamenten und Erbverträgen

  • Geltendmachung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen (gerichtlich und außergerichtlich)
  • Auseinandersetzung von Erbmassen
  • Betreuung im Erbscheinserteilungsverfahren

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen

Rufen Sie uns an unter +49 (0)3531 507570 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Steffen Thor

Berliner Straße 22
03238 Finsterwalde
+49 (0)3531 507570

info(at)rechtsanwalt-thor.de

 

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