Rechtsanwaltskanzlei Thor

Unsere Leistungen in diesem Bereich.

Bau- und Architektenrecht

Im Zuge der Errichtung eines Bauwerkes kommt es insbesondere auch auf Fähigkeiten des anwaltlichen Beraters an, die über die rein baurechtlichen Erörterungen hinaus gehen. So sind Verträge zwischen Arbeitsgemeinschaften und Projektträgern, Grundstücksverträge, Investitions- und Erschließungsvereinbarungen, Bauverträge mit den am Bau tätigen Unternehmen zu prüfen, als auch Fragestellungen des Bauumfeldes und der formellen Abwicklung bei Auftreten von Problemfeldern zu beantworten. In diesen Themengebieten wird der Mandant kompetent begleitet.

Prozessführung

Vor Gerichten zählt in besonderem Maße die prozeßrechtliche Kompetenz und das Beherrschen nicht nur der gängigen Verfahrenstaktik der ZPO. Ziel sollte es dabei sein, bei allen streitigen Angelegenheiten vorrangig die außergerichtliche Klärung zu betrachten. Dies spart Geld und bringt nicht den gesamten Bauablauf uneinholbar ins Stocken. Dazu gehört selbstverständlich vor Einleitung einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht auch eine fundierte Einschätzung der Chancen und Risiken des Rechtsstreites auf der Basis der vom Mandanten zugeleiteten Sachverhaltsangaben. 

Leistungen

  • Architektenrecht, Beratung zu Honorarfragen, Abwicklung von  Schadensfällen

  • Vertragsgestaltung im Werkvertragsrecht Bauträger- und GeneralunternehmerverträgeBauverträge nach BGB und VOB

  • Verfolgung und Abwehr von Werklohnansprüchen

  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Einleitung und Begleitung selbstständige Beweisverfahren

  • Vertretung vor Gerichten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus diesem Rechtsgebiet

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen

Rufen Sie uns an unter +49 (0)3531 507570 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Steffen Thor

Berliner Straße 22
03238 Finsterwalde
+49 (0)3531 507570

info(at)rechtsanwalt-thor.de

 

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