Vor Gerichten zählt in besonderem Maße die prozeßrechtliche Kompetenz und das Beherrschen nicht nur der gängigen
Verfahrenstaktik der ZPO. Ziel sollte es dabei sein, bei allen streitigen Angelegenheiten vorrangig die außergerichtliche Klärung zu betrachten. Dies spart Geld und bringt nicht den gesamten
Bauablauf uneinholbar ins Stocken. Dazu gehört selbstverständlich vor Einleitung einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht auch eine fundierte Einschätzung der Chancen und Risiken des
Rechtsstreites auf der Basis der vom Mandanten zugeleiteten Sachverhaltsangaben.